Eine Frau und zwei Männer machen in einem Metallbetrieb in Dresden die
gleiche Arbeit. Die Frau bekommt aber zwischen 500 und 880 Euro pro Monat
weniger Gehalt dafür – ist das Diskriminierung? Oder haben die
männlichen Kollegen einfach besser verhandelt? Das Bundesarbeitsgericht
in Erfurt hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Das ist
Diskriminierung. Denn der Lohnunterschied dürfe nicht mit
Verhandlungsgeschick legitimiert werden. Das Urteil sei ein Meilenstein,
sagen die Anwältinnen der Klägerin. Feiern wir!
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wird diesel- und benzinfrei, besserer Schutz für Schweinswale und
Seevögel appeared first on Good News.
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